Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für hoch verschuldete Privatpersonen. Diese müssen dazu nicht in völliger Armut sein, sondern gelten bereits dann als insolvent, falls sie gegenüber vielen Kreditoren mit ihren Zahlungsverpflichtungen nur wenigen davon nachkommen können.
Jedoch besteht für Privatpersonen die Möglichkeit von ihren Restschulden befreit zu werden. Diese Möglichkeit haben sie allerdings erst nach einer sogenannten Wohlverhaltensperiode.